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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelvertrag
(Stand 11.06.2018)

I. Geltungsbereich

  1. Grundsätzlich gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten Regelungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelvertrag). Der Begriff „Hotelvertrag“ beinhaltet bzw. ersetzt folgende Begriffe: Beherbergung-, Gastaufnahme-, Hotelaufnahme-, Hotelzimmervertrag.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, insbesondere zu öffentliche Einladungen oder Verkaufsveranstaltungen sowie die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Zu-Stande-Kommen des Vertrages, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zu Stande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Sämtliche Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Haustiere

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Zimmerüberlassung und die von ihm bestellten, weiteren Leistungen des Hotels – wie gebucht – zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen des Hotels an Dritte. Sofern ein bestimmter Preis nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die Preisliste des Hotels. Die Preise schließen grundsätzlich die jeweilige, gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich jedoch der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so sind die jeweils vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Das Hotel ist befugt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.
  3. Sofern der Kunde nachträglich eine Verringerung der Aufenthaltsdauer, der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Leistungen des Hotels wünscht, kann das Hotel seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Zimmer und/oder für die weiteren Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann jederzeit vom Kunden die unverzügliche Bezahlung fälliger Rechnungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden, gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Verträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten i.H.v. 5 Euro an das Hotel zu erstatten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkarten garantieren zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung sowie die Zahlungstermine könne im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel befugt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorausleistung gemäß Ziffer III. 5. oder eine Anhebung der Vorauszahlung bis zum vollständigen, vereinbarten Preis zu verlangen.
  7. Darüber hinaus ist das Hotel befugt, zu Beginn und während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Hotelvertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffern geleistet wurde.
  8. Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber einer Forderung des Hotels ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung möglich. Gleiches gilt für eventuelle Minderungsansprüche oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
  9. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen zusätzliche Berechnung mitgebracht werden.

IV. Abbestellung, Stornierung

  1. Eine kostenfreie Stornierung des Hotelvertrags ist grundsätzlich nur bis 14 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetermin möglich. Bei einer kurzfristigen Stornierung bis zu einer Woche vor vereinbarter Übernahme ist ein Ausfall i.H.v. 50 Prozent des Vertragspreises und ab drei Tagen und weniger mindestens i.H.v. 75 Prozent des Vertragspreises zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass hiervon abweichend bei Oktoberfest-, Brass Wiesn-,  Messe- und Gruppenbuchungen nur die schriftlich auf der Buchungsbestätigung stehenden Stornobedingungen Gültigkeit haben.
  2. Im Übrigen ist ein Rücktritt des Kunden nur bei schriftlicher Zustimmung des Hotels möglich. Ohne einer solchen ist der vereinbarte Preis grundsätzlich auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter oder Interessen des Kunden, wenn Letzterem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist oder ihm ein sonstiges, gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Können die Zimmer nicht mehr anderweitig vermietet werden, so ist das Hotel dazu berechtigt, den vereinbarten Zimmerpreis zu verlangen und den Abzug für eventuell ersparte Aufwendungen gemäß vorstehender Ziffern zu pauschalieren. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist in diesem Zeitraum auch das Hotel seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden bezüglich der gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn weitere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zu einer festen Buchung bereit ist. Eine feste Buchung liegt dann vor, wenn ein Hotelvertrag vereinbart und damit gleichzeitig die ursprünglich vereinbarte Rücktrittsfrist einvernehmlich aufgehoben wurde.
  5. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Hotelvertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. bei irreführender oder falscher Angaben des Kunden zu wesentlichen Tatsachen, z.B. zur Person oder dem Zweck seines Aufenthalts, bei höherer Gewalt oder einem Verstoß gegen Ziffer I.3.
  7. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
  8. Sollte bei einem Rücktritt des Hotels nach obigen Nummern ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden entstehen, so kann das Hotel seinen Anspruch pauschalieren, wobei Ziffer IV.3. entsprechend Anwendung findet.

V. Vertragsdurchführung, Haftung

  1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten diese ausnahmsweise im Hotelvertrag zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das gebuchte Zimmer vorausbezahlt wurde, ist das Hotel dazu befugt, gebuchte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus ein Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels nach Ziffer IV. bleiben unberührt.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer im Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei späterer Rückgabe kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 Prozent des vollen Zimmerlistenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des Listenpreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. In
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die angemieteten Zimmer nebst Ausstattung schonend und pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet dem Hotel gegenüber für Schäden, die durch ihn oder von ihm Zugang gewährten Personen schuldhaft verursacht werden. Das Hotel ist dazu berechtigt, den eingetretenen Schaden zu schätzen und dem Kunden pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich.
  6. Sollten Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Monierung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das seinerseits Zumutbare beizutragen und einen eventuellen Schaden gering zu halten.
  7. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter organisierter Fahrzeuge haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel bewahrt diese auf und sendet diese, jedoch nur gegen Gebühr dem Kunden nach. Ziffer IV. 5. Sätze 2-4 gilt entsprechend.
  9. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf ausdrückliches Verlangen, auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen zwei Monate auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, diese dem lokalen Fundbüro übergeben. Andernfalls behält sich das Hotel nach Ablauf vorgenannter Frist eine Vernichtung vor.

VI. Etikette

  1. Beim Frühstück ist ordentliche Kleidung erwünscht. Insbesondere ist auf saubere Bekleidung sowie das Tragen von Schuhen zu achten. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Verweis aus dem Frühstücksraum oder sogar ein Ausschluss von der Teilnahme am Frühstück möglich.
  2. Wir bitten zu beachten, dass dies ein Nichtraucherhotel ist. Sollte dennoch insbesondere auf den Zimmern geraucht werden, wird der zusätzliche Aufwand für die Reinigung in Rechnung gestellt werden, in jedem Fall eine Aufwandspauschale von 50 €. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand  entstanden ist.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der Unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.